Jahrgang 1936; Dr. iur., Goethe-Universität Frankfurt/M, 1965; Habilitation, Goethe-Universität Frankfurt/M, 1968; o. Professor, Universität Bielefeld, 1969-1972; o. Professor für Wirtschaftsrecht, Umweltrecht und Rechtsvergleichung, Goethe-Universität Frankfurt/Main, 1972-2005; seit 2005 emeritiert; Mitglied der Forschungsstelle für Umweltrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft.
Seit Anfang der siebziger Jahre wissenschaftliche und rechtspolitische Befassung mit dem deutschen, europäischen und vergleichenden Umweltrecht. Arbeiten insbesondere zu den Prinzipien und Strategien des Umweltrechts, zu den Instrumenten des Umweltrechts unter besonderer Betonung alternativer Instrumente (marktwirtschaftliche und weiche Instrumente), zum Umwelthaftungs- und Umweltschadensrecht und zum Rechtsschutz, im Besonderen Umweltrecht insbesondere zum Stoffrecht, Immissionsschutzrecht und Naturschutzrecht sowie zum europäischen Umweltrecht unter der Föderalismusperspektive.
1987 bis 1994 Mitglied der beiden Professorenkommissionen zur Vorbereitung eines Umweltgesetzbuchs.
1987 bis 2000 Mitglied des Sachverständigenrates für Umweltfragen, 1996-2000 auch als Vorsitzender. Mitwirkung an elf Gutachten des Sachverständigenrats.
Seit 1990 Beratungstätigkeit im Auftrag des Europarats, deutscher und niederländischer Stiftungen und des BMU und UBA in zahlreichen Transformationsstaaten Mitteleuropas sowie in Russland, der Ukraine, Georgien, Kirgisien, im Kosovo, Tunesien und Armenien. Insbesondere in Polen, Tschechien, Tunesien und Armenien war Gegenstand der Beratung die Schaffung eines Umweltrahmengesetzes.
Seit 1992 Mitglied der Europäischen Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen in Bad Neuenahr-Ahrweiler, in diesem Rahmen Mitwirkung an interdisziplinären Forschergruppen über Umweltstandards, Kombinationswirkungen von Stoffen, Herstellung von Arzneimitteln aus gentechnisch veränderten Tieren und Pflanzen und nukleare Endlagerung. Mitglied zahlreicher Gremien des deutschen, europäischen und internationalen Umweltrechts, unter anderem des Arbeitskreises für Umweltrecht, der Commission on Environmental Law der IUCN und des International Council for Environmental Law (seit 2009 Regional Governor für Westeuropa).